Villa Anna
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Corona Informationen zu Kita 

Auch im zweiten Jahr der Zeitrechnung "Corona" steht der Betrieb in unseren Kitas wieder unter besonderen Bedingungen. Seit dem 25. Januar sind alle Berliner Kitas erneut geschlossen und bieten eine Notbetreuung für einen eingeschränkten Kreis von Familien an, die ganz besonders dringend auf diesen angewiesen sind. 

Auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden sie alle aktuellen Informationen hier

Die Kitas sind bis zum 14. Februar im Notbetrieb.Der Betreuung in Kita liegt eine Liste systemrelevanter Berufe zugrunde, die laufend aktualisiert wird.

 

 

Zunächst bis zum 14. Februar 2021 sind die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen geschlossen. Die Betreuung im Notbetrieb steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen.

Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
  • Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
  • Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)

Zur Inanspruchnahme der Kita/Kindertagespflege-Notbetreuung müssen Eltern den “Antrag zur Notbetreuung” ausfüllen

Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.

Auch im Notbetrieb gilt:

  • Bitte halten Sie sich an alle von der Kita aufgestellten Hygieneregeln!
  • Bitte tragen Sie unbedingt eine Maske, wenn Sie die Kita oder das Gelände der Kitabetreten.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind warme Kleidung mit.
  • Notwendige Gespräche führen Sie bitte telefonisch und nach Vereinbarung.
  • Bitte übernehmen Sie Mitverantwortung für den Fortbetrieb der Kitas und dieMitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Elterninfo 03.02.2021
03.02.21_Elterninfo.pdf
PDF-Dokument [399.7 KB]
Elterninfo 22.01.2021
22.01.21_Elterninfo_final.pdf
PDF-Dokument [419.2 KB]

Kind in Not? Familie in der Krise?

Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen und brauchen Unterstützung und Hilfe.

Wenn die Sorgen um Ihr Kind zu groß werden
Wenn Konflikte und Krisen Kind und Familie gefährden
Wenn Sie Gewalt gegen Kinder vermuten
Wenn du Probleme, Ängste oder Sorgen hast

Bei Konflikten oder Gewalt in der Familie hilft der Berliner Notdienst Kinderschutz:
Zögern Sie nicht, rufen Sie an:

Hotline Kinderschutz: 030 61 00 66

Online-Beratung unter www.jugendnotmail.berlin

Die Hotline Kinderschutz arbeitet rund um die Uhrmehrsprachig und auf Wunsch anonym.

Kita-Hotline für Eltern

Die Berliner Kitas sind geschlossen, sie bieten lediglich für außerordentlich dringliche Fälle eine Betreuung im Notbetrieb an. Grundlage der Betreuung ist eine Liste für systemrelevante Berufe.

Der erste Ansprechpartner für Eltern, die eine Betreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, sind die jeweilige Kita-Leitung und der Kita-Träger. Für darüber hinausgehende Fragen und strittige Fälle hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Info-Telefon für Eltern von Kita-Kindern geschaltet:

Mo – Fr: 9 Uhr bis 15 Uhr
Tel.: +49 30 90227-6600

oder per E-Mail an kita.notfallbetreuung@senbjf.berlin.de

Corona-FAQ 

An dieser Stelle tragen wir Antworten auf die häufigsten Elternfragen rund um den Themenkreis „Kitas & Corona“ für Sie zusammen. Die Antworten werden nach Bedarf erweitert und aktualisiert.

Was ändert sich ab dem 25. Januar?
Auf Beschluss des Berliner Senats bleiben ab dem 25. Januar – und vorerst bis zum 14. Februar – alle Kitas in Berlin geschlossen und bieten eine Notbetreuung an. Ähnlich wie im Frühjahr 2020 steht diese nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung, nämlich
 

  1. Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil in einem der auf der KRITIS-Liste genannten, systemrelevanten Berufe arbeitet UND für die ein außerordentlich dringender Betreuungsbedarf besteht,
  2. alleinerziehenden Elternteilen,
  3. Kindern mit einer Behinderung sowie Kindern, die in einer sozial schwierigen Situation leben oder bei denen ein besonderer pädagogischer Bedarf besteht (Einzelfalleintscheidung).

Wie bekomme ich Zugang zur Notbetreuung?
Bitte füllen Sie das vom Senat zur Verfügung gestellte Antragsformular aus und geben Sie es bei Ihrer Kitaleitung ab. Ein Arbeitgebernachweis über Ihre systemrelevante Tätigkeit ist dabei nicht erforderlich. Ihre Kitaleitung wird alles weitere mit Ihnen abstimmen.
 

Welchen Umfang hat der Betreuungsanspruch der Familien, die an der Notbetreuung teilnehmen?
Aus Gründen des Infektionsschutzes für alle Beteteiligten soll die Notbetreuung nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, der unbedingt notwendig ist. Es ist also auch eine stunden- oder tageweise Betreuung möglich und sinnvoll. Für Familien, die einen höheren Betreuungsbedarf haben, besteht in jeder Kita mindestens eine Ganzztagsgruppe, in der die Kinder bis zu neun Stunden betreut werden können.

Im Sinne des Infektionsschutzes sind während der Notbetreuung nur diejenigen Erzieher*innen im Kita-Einsatz, die tatächlich vor Ort benötigt werden. Deshalb erstellt jede Kita für jede Woche einen neuen Dienstplan. Für Sie als Eltern bedeutet das: Sie müssen Ihren konkreten Betreuungsbedarf pro Tag für jede Woche erneut angeben, damit auf dieser Basis die Personalplanung erfolgen kann.

Mein Kind nimmt nicht an der Notbetreuung teil. Muss ich trotzdem das Essensgeld bezahlen?
Das Land Berlin hat alle Kitaträger aufgefordert, für Kinder, die im Monat Februar nicht mehr als zehn Tage ihre Kita besucht haben, den Kostenbeitrag für das Mittagessen zu erstatten. Dem werden wir selbstverständlich und so schnell wie möglich nachkommen. Wir stimmen momentan ein Verfahren dazu ab, wie diese Erstattung organisatorisch am einfachsten zu bewältigen ist. Bis zum Ende der laufenden Woche (also bis zum 5. Februar) werden wir über unsere Kitas und auf unserer Homepage alle Eltern über das weitere Vorgehen informieren. Wir bitten Sie schon jetzt um etwas Geduld.

Warum darf ich die Kita im Moment nicht betreten, wenn ich mein Kind bringe oder es abhole?
Wird ein Kind, eine Elternteil oder ein*e Mitarbeiter*in positiv auf Corona getestet, so bedeutet dies fast immer: Die „Kohorte“ - also der Bereich oder die Gruppe, zu der der/die Betroffene engen Kontakt hatte – muss in Quarantäne. Das ist nicht nur für die Kinder eine große Belastung, sondern stellt durch das Fehlen mehrerer Fachkräften auch eine enorme organisatorische Herausforderung für die Kita dar. 

Im Interesse der Kinder und unserer Mitarbeiter*innen muss es deshalb unser gemeinsames Ziel sein, Corona-Infektionen soweit wie möglich von den Kitas fern zu halten. Deshalb dürfen Eltern die Kita bis auf weiteres ebensowenig betreten, wie externe Dritte, deren Besuch nicht essentiell wichtig ist: Mit jedem Menschen, der eine Kita NICHT betritt, minimieren wir das Risiko, dass dieser Mensch Corona in die Kita eintragen kann. Die Kitas haben ein gut funktionierendes System etabliert, durch das die Kinder sich an der Tür von ihren Eltern verabschieden können und dann in ihre Gruppe/ihren Bereich begleitet werden. Das funktioniert für die meisten Kinder ganz hervorragend und bedeutet sogar einen weiteren kleinen Schritt zur Selbständigkeit, auf den viele Kinder richtig stolz sind.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel sind momentan Eltern, die ihr Kind gerade eingewöhnen. Sie dürfen die Kita natürlich betreten und sich in den für die Eingewöhnung nötigen Räumen aufhalten. Dabei ist jedoch stets eine Maske zu tragen und der Abstand zu anderen Menschen außer dem eigenen Kind einzuhalten.

 

Bitte beachten Sie: Sollten sich Einzelne nicht an die Hygienevorschriften in der Kita halten, hat die Kitaleitung im Rahmen ihres Hausrechts als letzte Maßnahmen das Recht, dem/der Betreffenden ein Hausverbot zu erteilen. Sollte dies nötig sein, geschieht es ausschließlich im Interesse des Schutzes der Kinder, aller Familien und der Mitarbeiter*innen der Kita.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mein Kind hat eine leichte Erkältung. Kann es trotzdem die Kita besuchen?
Um es den pädagogischen Fachkräften und auch Ihnen als Eltern die Entscheidung zu erleichtern, ob ein Kind zum Beispiel mit Schnupfen oder Husten die Kita besuchen kann - oder ob es zum Schutz aller in der Kita zuhause bleiben muss – hat das Land Berlin ein Entscheidungsdiagramm erarbeitet. An diesem Diagramm orientieren sich unsere Kitas bei der Entscheidung, ob ein Kind die Kita besuchen kann. Das Entscheidungsdiagramm finden sie hier



Nach einer für alle Kitas geltenden Vorgabe der Senatsjugendverwaltung handeln unsere Kitas in solchen Fällen wie folgt:

"Grundsätzlich gilt, wie bisher auch, dass

  • erkrankte Kinder nicht in die Kita gehören,
  • Eltern verpflichtet sind, die Kita über eine Erkrankung des Kindes zu informieren,
  • ein in der Kita erkranktes Kind von den Eltern abgeholt werden muss.

Bestehen bei einem Kind Anzeichen für eine akute Atemwegsinfektion, wie sie auch für eine Covid-19-Erkrankung kennzeichnend sind, dürfen Kinder die Kita nicht besuchen. Personen, bei denen der Verdacht einer Erkrankung besteht, ist der Zutritt zu den Kitas und Kindertagespflegestellen untersagt.

Mögliche Symptome können sein:

  • Gliederschmerzen,
  • unübliche Kopfschmerzen,
  • Abgeschlagenheit,
  • Schüttelfrost,
  • Fieber,
  • Kurzatmigkeit,
  • Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns.

Die Kitaleitung ist verpflichtet, den Verdacht einer Erkrankung unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, wenn sowohl das klinische Bild als auch ein wahrscheinlicher epidemiologischer Zusammenhang auf eine mögliche Corona-Erkrankung schließen lassen. Die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen sind hierbei zu berücksichtigen.

Von den akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder Husten ohne Fieber zu unterscheiden. In diesen Fällen gibt es keinen unmittelbaren Anlass, das Kind nicht zu betreuen.

Ist eine SARS-CoV-2-Infektion innerhalb der Familie eines Kindes festgestellt worden, darf das betreffende Kind die Kita nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn es Kontakt zu infizierten Personen hatte und noch keine 14 Tage vergangen sind. Wartet ein Familienmitglied auf ein Testergebnis, weil es Kontakt zu einer infizierten Person hatte, hat selbst aber keine Krankheitssymptome, kann das Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden.

Für die Wiederaufnahme des Kindes ist kein ärztliches Attest erforderlich. Zur Wiederaufnahme nach Atemwegsinfekten sollten die Kinder immer anhaltend fieberfrei sein. Eltern sind gehalten, in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass ihr Kind seit mindestens 24 Stunden symptomfrei ist."

Wie kann ich aktuell mit der Kita über meine Anliegen, Fragen oder Probleme ins Gespräch kommen?
Natürlich hat die Kitaleitung und unsere Fachkräfte auch unter Corona-Bedingungen ein offenes Ohr für Dinge, die Sie mit ihnen rund um die Kitabetreuung Ihres Kindes mit ihnen besprechen wollen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Elterngespräche in Interesse des Infektionsschutzes derzeit nur im Freien oder telefonisch stattfinden können.  Wenn Sie Interesse an einem Gespräch via ZOOM haben, sprechen Sie Ihre Kitaleitung bitte hierauf an.

Mein Kind hat Covid19. Wann darf es wieder in die Kita gehen?
Eine Corona-Infektion führt zunächst dazu, dass sich das Kind für 14 Tage in häusliche Isolation begeben muss. Ist diese Frist abgelaufen, kann das Kind die Kita wieder besuchen, nachdem es mindestens für 48 Stunden keine Symptome mehr hatte. Hierfür braucht es kein Attest von einem Arzt, die Eltern müssen die Symptomfreiheit aber schriftlich nachweisen, in dem sie die von der Senatsverwaltung herausgegebene Selbsterklärung bei der Kitaleitung abgeben. Diese können Sie hier downloaden.

Welche Hygieneregeln gelten in den Kitas?
Alle unsere Kitas verfügen über einen Hygieneplan nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz. Diese Pläne sind gut etabliert, ihre Maßnahmen sind gut eingespielt und auch unter Corona-Bedingungen weitgehend ausreichend.

Trotzdem haben wir unseren Kitas einen ergänzenden Hygieneplan für den Betrieb während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. In Übereinstimmung mit dem Corona-Rahmenhygieneplan für Kitas des Landes Berlin enthält er detaillierte Empfehlungen dazu, wie der pädagogische Alltag im Sinne des Infektionsschutzes gestaltet werden sollte und welche Schutzmaßnahmen für welche Personengruppe gelten. Zu den erläuterten Themen gehören etwa besondere Gruppenaktiviäten, Desinfektionsmaßnahmen in Gruppen- und Sanitärräumen und die Gestaltung von Mahlzeiten.

Außerdem stellen wir unseren Mitarbeiter*innen waschbare Mund-Nase-Schutze, Gesichtsschilde aus Plexiglas zur Verfügung und FFP2-Masken zur Verfügung.

Für alle Mitarbeiter*innen der Kitas gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske, sobald sie Kontakt mit Erwachsenen haben, die nicht ihrer eigenen eigenen Kohorte (= Gruppe, Bereich) angehören. Im Kontakt mit den Kindern, die sie selbst betreuen, müssen die Pädagog*innen keine Maske tragen.

Wird in den Kitas auch so viel gelüftet wie in den Schulen?
Auch für die Kitas gilt: Häufiges und ausreichendes Lüften ist eine wesentliche Komponente des Infektionsschutzes innerhalb der Gruppen. Das bedeutet: Es wird mindestens zwei Mal pro Stunde eine Stoßlüftung durchgeführt, deren Ziel es ist, die Luft im Raum möglichst komplett auszutauschen. Für Sie als Eltern bedeutet dies: Bitte geben Sie Ihrem Kind warme Kleidung mit, damit Ihr Kind in dieser Zeit nicht friert!

Ich habe den Verdacht, dass sich mein Kind oder ein Mitglied unseres Haushalts mit Corona infiziert haben könnte. Was muss ich tun?
Wichtigste Sofortmaßnahmen, um weitere Ansteckungen anderer Menschen zu vermeiden: Bleiben Sie zuhause!

  1. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärzting auf und besprechen Sie mit ihm/ihr die Symptome und die Frage, ob Sie sich testen lassen sollten.
  2. Kontaktieren Sie das Gesundheitsamt. Für Sie zuständig ist immer das Gesundheitsamt Ihres Wohnbezirks. Dort wird man Sie über die weiteren Schritte informieren und festlegen, welche Mitglieder Ihres Haushalts sich ggf. für wie lange in Isolation begeben müssen.
  3. Informieren Sie die Leitung Ihrer Kita.

Bitte begeben Sie sich bis zur Klärung Ihres Verdachts vorsorglich in häusliche Quarantäne und bringen Sie Ihr Kind in dieser Zeit nicht in die Kita!

Auch wenn Sie selbst getestet wurden und auf das Testergebnis warten, bringen Sie Ihr Kind bis dahin nicht in die Kita, um andere Kinder und die Pädagog*innen nicht unnötig zu gefährden!

Was tue ich, wenn mein Kind oder jemand aus unserem Haushalt positiv getest wurde?
Sollte sich ein Coronaverdacht bestätigen, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt Anweisungen dazu, welche Mitglieder Ihres Haushalts sich für wie lange in Isolation begeben müssen. Da hiervon im Haushalt lebende Kinder in jedem Fall auch betroffen sind, geben Sie diese Information bitte unbedingt an Ihre Kitaleitung weiter.

Was muss ich tun, wenn mein Kind oder ein Mitglied unseres Haushalts Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatte?
Wenn Sie erfahren, dass jemand in Ihrem näheren Umfeld positiv auf Corona geteste wurde, und Sie oder Ihr Kind vermutlich Kontaktperson der Kategorie I mit einem erhöhten Infektionsrisiko sind, so gilt für Sie die Allgemeinverfügung Ihres Wohnbezirks. In der Regel bedeutet dies: Sie sind verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben – auch wenn dies noch nicht von Ihrem Gesundheitsamt angeordnet wurde. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Gesundheitsamt auf und klären Sie die weiteren Schritte und bringen Sie Ihr Kind bis zur Klärung nicht in die Kita.

Was ist unter einer „Kontaktperson der Kategorie 1“ zu verstehen?
Als „Kontaktperson der Kategorie I“ gelten Menschen, die engen Kontakt zu einem/einer Corona-Infizierten hatten. Dies ist dann der Fall, wenn sie für mindestens 15 Minuten „Face-to-Face“-Kontakt hatten wie z.B. in einem Gespräch. Außerdem gilt als Kontaktperson I, wer Kontakt zu Körperflüssigkeiten eines Infizierten hatte, weil er z.B. von ihm/ihr angehustet oder angeniest wurde. Generell als Kontaktperson 1 gelten Menschen, die mit einem/einer Infizierten in einem Haushalt leben oder sich ohne Maske oder Mindestabstand in einer Gruppe in Kita oder Schule befanden.

Als „Kontaktperson der Kategorie 2“ gelten hingegen die Personen, die ihrerseits Kontakt zu einer Kontaktperson der Kategorie 1 hatten, aber nicht zum/zur Infizierten selbst. Für diese Personen wird in der Regel keine Quarantäne angeordnet.

Details zur Definition der Begriffe Kontaktperson I und II können Sie einer Infografik des Berliner Senats entnehmen, die Sie hier downloaden können.

In unserer Kita gab es einen Coronafall. Wegen der Quarantäne-Anordnung konnte mein Kind für zwei Wochen nicht in die Kita gehen. Müssen wir trotzdem den vollen Beitrag für das Mittagessen bezahlen?
Die vom Land Berlin beschlossene Öffnung der Kitas für alle Kinder ist unweigerlich mit einem erhöhten Risiko für das Auftreten von Corona-Infektionen bei Kindern oder Mitarbeiter*innen verbunden. Trotz aller Hygiene- und Abstandsmaßnahmen können wir nicht gänzlich ausschließen, dass es zu Coronafällen auch in unseren Kita kommen kann und dass für einzelne Gruppen vom Gesundheitsamt Quarantänemaßnahmen angeordnet werden.

In einem solchen Fall fallen die mit dem Mittagessen verbundenen Personalkosten weiter an und die gesamte, notwendige Infrastruktur muss aufrechterhalten werden. Außerdem wäre es mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, die anteiligen Kosten für die entfallene Mittagsversorgung während einer Quarantäne indiviudell zu ermitteln und zurückzubuchen. Deshalb bitten wir alle Eltern, die von einer Quarantäne betroffen sind, den vollen Monatsbetrag für die Mittagessensversorung zu entrichten.

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